Martin Hlawon, geboren 1979, hat in München, Paris, Saarbrücken und Speyer Rechtswissenschaft studiert. Das durch ein Stipendium der Deutsch-Französischen Hochschule geförderte Studium an der Université Panthéon-Assas in Paris hat er mit der Maîtrise en droit abgeschlossen. Martin Hlawon ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für französisches Zivilrecht (Prof. Dr. Dr. h.c. Claude Witz) an der Universität des Saarlandes. Er forscht auf dem Gebiet des französischen, europäischen und internationalen Vertrags- und Deliktsrechts und unterrichtet die französischsprachigen Studenten des Centre juridique franco-allemand im deutschen Recht.
Seit 2010 ist Martin Hlawon in unserer Kanzlei als Rechtsanwalt tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Er berät und vertritt deutsche und französische Mandanten bei der Vertragsgestaltung und Rechtsdurchsetzung im jeweils anderen Rechtskreis.
Fremdsprachen: Französisch, Englisch.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein
- Saarländischer Anwaltverein
- FORUM Junge Anwaltschaft
- Deutsch-Französische Juristenvereinigung
- EVER (Alumni-Verein des Europa-Instituts an der Universität des Saarlandes)
- BERMÜPA (Alumni-Verein der Teilnehmer des Integrierten Studiengangs deutsch-französische Rechtswissenschaft der Universitäten HU Berlin, LMU München und Panthéon-Assas Paris)
Veröffentlichung:
- Der neueste Beitrag der französischen Cour de cassation zur Auslegung des CISG (2007-2010), mit Claude Witz, IHR 2011, S. 93 – 108